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  1. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Obturama AG

Standort: Brumoosstrasse 9, 9240 Uzwil SG, Schweiz

  1. Geltungsbereich 
    1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Obturama AG. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Obturama AG diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

    2. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

    3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Klausel wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.


  2. Preise
    1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

    2. Zuschläge für Kleinstmengen, Kleinfakturen oder angebrochene Verpackungseinheiten können verrechnet werden.

    3. Alle zusätzlichen Kosten wie Transport, Verpackung, Gebühren, Zölle und Zuschläge (z. B. LSVA, Materialzuschläge) gehen zulasten des Kunden.

    4. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Obturama AG. Der Kunde stimmt einem allfälligen Eintrag des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register zu.


  3. Lieferung und Gefahrübergang
    1. Die Lieferung erfolgt ab Werk Uzwil (EXW). Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

    2. Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Betriebsstörungen, Materialengpässe, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Obturama AG für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.

    3. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt wegen Lieferverzugs besteht nicht.


  4. Transport und Verpackung
    1. Die Obturama AG verpackt die Ware fachgerecht und organisiert auf Wunsch den Transport.

    2. Sämtliche Kosten für Verpackung, Transport, Zoll, Versicherungen und weitere Gebühren werden dem Kunden belastet.

    3. Die Versicherung der Ware ab Werk obliegt dem Kunden.


  5. Zahlungskonditionen
    1. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    2. Bei verspäteter Zahlung werden ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen von 5 % sowie eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben.

    3. Die Obturama AG ist berechtigt, offene Forderungen an Dritte (z. B. Inkassobüros) abzutreten.


  6. Retouren
    1. Retouren sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung zulässig.

    2. Standardartikel müssen originalverpackt, unversehrt und wiederverkäuflich sein.

    3. Für Rücknahmen wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Warenwerts (mindestens CHF 100.–) verrechnet.

    4. Folgende Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen:

      1. Sonderanfertigungen

      2. nicht lagergeführte Artikel

      3. Restposten

      4. bereits verbaute oder montierte Produkte


  7. Mängelrüge und Garantie
    1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen sind innert 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Verspätete Mängelrügen sind ausgeschlossen (Art. 201 OR).

    2. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der Obturama AG Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Weitere Ansprüche wie Schadenersatz, Minderwert, Kosten für Demontage/Montage oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    3. Eine Garantie entfällt bei:

      1. unsachgemässer Lagerung, Verarbeitung oder Montage

      2. Änderungen an der Ware

      3. natürlicher Abnutzung

      4. handelsüblichen Abweichungen in Farbe, Struktur oder Format

    4. Haftungsausschlüsse für vorsätzliche oder grobfahrlässige Schäden sind ausgeschlossen.


  8. Urheber- und Schutzrechte
    1. Alle technischen Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Muster sowie Markenrechte bleiben Eigentum der Obturama AG und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
    2. Der Kunde verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Schutzrechte.


  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uzwil SG, sofern der Kunde kein Konsument im Sinne des Schweizer Rechts ist.